Zuschuss für besondere Maßnahmen

Der Stadtjugendring Backnang e. V. stellt in seinem Haushalt – zusätzlich zur Vereinsbezuschussung seiner Mitgliedsvereine – Mittel zur Finanzierung sogenannter „besonderer Maßnahmen“ zur Verfügung.

Maßnahmen sind nur im nachhinein bezuschussungsfähig.

Die Mittel in diesem Bereich belaufen sich z. Zt. auf 500 EURO pro Jahr.

Über die jeweilige Vergabe entscheidet die Mitgliederversammlung in der 1. Mitgliederversammlung eines Jahres für die aus dem abgelaufenen Rechnungsjahr vorliegenden Anträge.

Für die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln für besondere Maßnahmen gelten folgende Punkte als Orientierungshilfe:

  1. Die Förderung durch den Stadtjugendring Backnang e. V. ist generell nachrangig anzusetzen (Mittel anderer Stellen sind in die Finanzierung (wenn möglich) einzubeziehen).
  2. Es werden nur Maßnahmen finanziert, die in ihrer Schlußrechnung einen Abmangel aufweisen.
  3. Die Förderung ist maximal in Höhe des Abmangels möglich. Entsprechende Belege sind auf Anfrage nachzuweisen.
  4. Die Maßnahmen haben eine gewisse „Einmaligkeit“ aufzuweisen; regelmäßige, jährliche Förderungen sind aus diesem Haushaltstitel nicht möglich.
  5. Die Maßnahmen haben in besonderer Weise „jugendfördernd“ zu sein; allgemeine Projekte des beantragenden Vereins sind nicht förderungsfähig.
  6. Die beantragten Maßnahmen haben sich in besonderer Weise aus dem üblichen Programm des beantragenden Vereins herauszuheben und sind für die Jugendarbeit als zukunftsweisend zu betrachten.
  7. Die SJR-MV kann auch eine Nichtvergabe beschließen.

Weitere Zuschussmöglichkeiten findet Ihr auf unserer Zuschuss-Übersicht.